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AutorenbildRedaktion DHSD

Positionen des DHSD zu § 12, Abs. 7 im Entwurf der Musterrechtsverordnung – Verzahnung der Lernorte im dualen Studium

Duales Studium – Hohe Qualität durch die systematische Verzahnung der Lernorte auf drei Ebenen



Ein wesentliches Qualitätsmerkmal ist die systematische Verzahnung der Lernorte auf drei Ebenen: die inhaltliche, die organisatorische und die vertragliche Verzahnung von Hochschule und Betrieb. Der Entwurf der überarbeiteten Musterrechtsverordnung nimmt die Verzahnung auf drei Ebenen in die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre auf – aber gleichzeitig wird auch eine Ausnahmemöglichkeit geschaffen.


Gerne steht der DHSD für eine Diskussion dieses zentralen Themas zur Verfügung.


Das Positionspapier als PDF des DHSD zum Download:




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